7 Todsünden im Vorstellungsgespräch

Was sind die häufigsten Fehler, die im Vorstellungsgespräch gemacht werden?

Ein Streifzug durch unsere langjährigen Erfahrungen mit Kandidaten und deren Umgang mit anstehenden Gesprächen.

1. Da muss ich mich nicht groß vorbereiten – das läuft ja über den Berater…

Natürlich informieren wir unsere Kandidaten bestmöglich über Unternehmen und Position, bevor es zum Gespräch kommt. Viele denken dann das reicht und sie brauchen sich um weiter nichts zu kümmern.

Falsch gedacht! Sie sollten darüber hinaus auch selbst ausreichend zum Unternehmen recherchieren. Das gibt im Gespräch positive Anknüpfungspunkte, wenn Sie sich z.B. auf ein bestimmtes Video, eine Aussage auf der Website oder eine veröffentlichte Entwicklung beziehen. Legen Sie sich darüber hinaus insbesondere zurecht, welches Bild Sie von der Position haben – nach der schriftlichen Positionsbeschreibung, den Informationen durch den Personalberater und Ihren eigenen Recherchen.

Meist wird man am Anfang des Vorstellungsgesprächs dazu aufgefordert, etwas über sich zu erzählen. Hier schießen die Kandidaten oft völlig übers Ziel hinaus und halten einen immer langweiliger werdenden Monolog. Rattern Sie hier nicht einfach Ihren Lebenslauf herunter. Bereiten Sie eine kurze und knackige Selbstpräsentation vor. Gehen Sie auf die markantesten Stationen ein und achten Sie darauf, die Stationen miteinander zu verbinden und zu begründen. So entsteht ein roter Faden. Auch sollte man besonders die praktischen Erfahrungen und fachlichen Qualifikationen herauszustellen, die zur angestrebten Position passen.

Jedes Vorstellungsgespräch ist anders, aber bestimmte Fragen und Themenbereiche sind Standard und lassen sich trainieren. Für die Personalverantwortlichen ist neben Ihrem beruflichen Werdegang insbesondere Ihre Persönlichkeit von Interesse. Sie werden daher sicher Fragen zu Ihren Stärken und Schwächen, Ihrer Arbeitsweise, Ihren Umgang mit Kollegen, Mitarbeitern oder Führungskräften stellen. Will man Sie besonders auf die Probe stellen, dann können auch Stressfragen zum Einsatz kommen. Seien Sie darauf vorbereitet.

2. Das Äußere ist nicht mehr so wichtig…

Da mittlerweile die meisten Erstgespräche über Online-/Video-Tools stattfinden, sollte man meinen das Outfit wäre nicht mehr wichtig. Im Gegenteil – Sie sollten sich sehr wohl Gedanken zum Outfit zu machen. Informieren Sie sich über den Dresscode des Unternehmens. Anzug und Krawatte sind nur noch im Ausnahmefall gefragt, zu leger kann jedoch auch falsch sein. Es kommt außerdem nicht nur auf das Outfit an, sondern auch darauf, wie Sie die Kleidung tragen. Achten Sie darauf, dass Sie sich damit wohlfühlen und achten Sie im Gespräch auch auf eine gewisse Körperspannung. Der Gesamteindruck wird durch das Auftreten entscheidend mitbestimmt.

3. Die Körpersprache wird meistens überbewertet…

Weit gefehlt! Mit Ihrer Körpersprache senden Sie permanent Signale an Ihre Umgebung. Achten Sie auf Gestik, Mimik, Blickkontakt, Körperhaltung und Sprechweise. Anspannung und Nervosität lassen die Körpersprache nicht überzeugend wirken. Bleiben Sie ruhig. Sind Sie zu verkrampft, merken geschulte Beobachtende das schnell.

Bestimmte Gesten oder Körperhaltungen können auch abwehrend wirken, zum Beispiel das Verschränken der Arme vor der Brust. Sprechen Sie langsam und deutlich. Das wirkt kompetenter, als wenn jemand sehr schnell spricht. Zudem unterbricht es den Gesprächsfluss, wenn Ihre Gegenüber die Antworten nicht richtig verstehen oder nachfragen müssen. Trainieren Sie Ihre Körpersprache und die Sprechgeschwindigkeit vor dem Spiegel.

4. Ich brauche keine Notizen, ich kann mir alles merken…

Auch hier irren die, die das denken! Notizen verhindern, dass man wichtige Punkte vergisst, die man später bei den eigenen Fragen aufgreifen kann. Zudem zeugt es von ehrlichem Interesse und vermittelt eine strukturierte Arbeitsweise. Die Notizen können auch helfen, das Vorstellungsgespräch im Nachgang noch einmal zu reflektieren, um die eigene Entscheidung zu erleichtern oder daraus für spätere Einstellungsgespräche zu lernen. Nehmen Sie einen Schreibblock und einen guten Stift mit. Trotz Digitalisierung kommt es meist immer noch komisch, wenn jemand mit iPad oder Handy dasitzt und mit tippt.

5. Auf Standardfragen lege ich mir Standardantworten zurecht…

Irrtum! Vermeiden Sie es, auf Standardfragen auch Standardantworten zu geben. Geschulte Personalverantwortliche merken sofort, wenn Sie Antworten aus Ratgebern auswendig gelernt haben. Stellen Sie in den Antworten immer einen Bezug zu Ihnen, Ihrem Werdegang, der anvisierten Position oder zum Unternehmen her.

Schon mit Ihren Bewerbungsunterlagen können Sie bestimmte Fragen provozieren. Geben Sie bei Ihren Hobbys beispielsweise konkretere Sachen als Sport, Lesen und Kochen an. Statt nur „Sport“ tanzen Sie z.B. Salsa oder Sie klettern. Wenn Sie gerne kochen, dann spezifizieren Sie z.B. Ihre Affinität zur thailändischen oder spanischen Küche. Daraus ergeben sich im Gespräch sicher interessante Anknüpfungspunkte für einen Small Talk.

6. Eigene Fragen sind nicht notwendig – es ist ja alles klar…

Auch hier liegen Sie falsch! Natürlich wird erwartet, dass Sie im Vorstellungsgespräch eigene Fragen stellen. Wer das nicht tut, signalisiert Desinteresse oder Schüchternheit. Doch Achtung: Überlegen Sie sich, was wirklich relevante Fragen sind. Überlegen Sie sich schon im Vorfeld Fragen und notieren Sie diese, andere Fragen werden sich im Gespräch ergeben. So sollten Sie zu konkreten Aspekten der Position nachfragen, zur Einarbeitung oder zu Weiterbildungsmöglichkeiten.

7. Ich gebe mich so wie sie mich sehen wollen…

Fehler! Die wichtigste Regel überhaupt ist, dass Sie authentisch bleiben! Beherzigen Sie die o.g. Punkte, aber „verbiegen“ Sie sich nicht. Tun oder sagen Sie nichts, was Ihnen bzw. Ihrer Persönlichkeit zuwider ist. Ziehen Sie weder eine Verkaufs-Show ab, wenn Sie kein Verkäufer sind noch halten Sie sich stärker zurück als Sie sich damit wohlfühlen. Vielleicht bekommen Sie dann zwar ggf. den Job, aber Sie werden damit nicht glücklich werden.

Corona und Vorstellungsgespräch

Die Corona-Pandemie hat nicht nur das persönliche und gesellschaftliche Leben erfasst, sondern auch den Arbeitsmarkt. Zwar mussten viele Unternehmen ihre Stellenangebote deutlich reduzieren oder gegebenenfalls ganz einstellen, jedoch ist es auch in der aktuellen Situation nicht unmöglich, einen Job zu finden. Doch wie läuft der Bewerbungsprozess derzeitig ab? Und was hat sich geändert?

Hinsichtlich des Ablaufs des Bewerbungsprozesses hat sich eigentlich kaum etwas verändert – nur dahingehend, dass jetzt alles über Video Calls stattfindet. Dabei ist es am wichtigsten vorher die Technik (Stabilität der Internetverbindung überprüfen sowie Webcam und Mikrofon) zu testen, damit zum vereinbarten Termin alles reibungslos klappt.

Außerdem sollte eine ruhige Umgebung für das Gespräch ausgewählt werden.

Wichtig ist auch eine Position, in der man frontal in die Kamera schauen können. Hier bietet sich der Platz am Tisch an. Man kann seinen Laptop auch entsprechend erhöhen, um eine ideale Kameraperspektive hinzubekommen. Nicht zu nah, aber auch nicht zu weit weg. Die optimale Ansicht reicht von über den Haaren bis zu den Schultern.

Auch die Lichtverhältnisse sind bei Webcam-Interviews wichtig. Tageslicht ist hier immer am besten geeignet. Also einfach den Schreibtisch vor das Fenster schieben – das ist oftmals einfacher, als sich mit künstlichem Licht aufwändig und perfekt auszuleuchten.

Ansonsten ist alles ähnlich, wie beim Face-to-Face Interview – nur anstatt in die Augen, direkt in die Kamera schauen. Adäquate Kleidung, eine gesunde Portion Selbstbewusstsein und eine gute Ausdrucksweise dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Jobsuchende, die sich aktuell bewerben sollten tunlichst vorher klären, ob das Unternehmen aktuell überhaupt neue Beschäftigte einstellt.

Quelle: gehalt.de

Wege und Erfolgs-Strategien zu (m)einem Traumjob – Beispiele und Tipps aus unseren Karriereberatungen und Placement Coachings

Viele Jobsuchenden gehen den falschen Weg und suchen planlos in Jobbörsen und vergessen dabei, dass die Frage ihre beruflichen Zukunft eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt ist. So werden sie ihren „Traumjob“ oftmals aber nicht finden, die Konkurrenzsituation und die Absagen werden sie nur frustrieren. Dabei liegt es meist nicht an ihnen, sondern an der Tatsache, dass sie nur falsch suchen und vermutlich auch ihre Unterlagen nicht so aufgearbeitet waren, dass sie damit punkten konnten.

Ein professionelles Karrierecoaching kann dabei helfen, sich eine Strategie und ein Ziel zu definieren und den richtig Weg zum Traumjob zu finden und erfolgreich zu gehen.

Bei der PAPE Consulting Group bieten wir entsprechende individuelle Coachings an, die jedoch auf einer langjährig bewährten Methode beruhen. 93% unserer Coaching-Kandidaten geben an, dass sie sehr zufrieden mit dem Coaching waren und innerhalb kurzer Zeit eine neue passende Aufgaben gefunden haben.

Wie läuft unser Coaching in aller Regel ab?

1. Standortbestimmung und Selbstmaketing-Strategie:

Wertesystem, Kompetenzen, Ressourcen und Potentiale, Selbstbild/ Fremdbildanalyse, persönliche und berufliche Fähigkeiten, Stärken/Schwächen/Abneigungen, besondere Begabungen und Interessen, „USP“ und „Positonierung“. Kern der Bestandsaufnahme ist in aller Regel die wissenschaftlich fundierte Potentialanalyse mittels INSIGHTS MDI®.

2. Zielfirmen und Traumjob:

Definition, Schärfung und ggf. Modifikation des relevanten Berufsbildes und der persönlichen Vision und daraus abgeleiteten Ziele, Umfelder, Unternehmen, Aufgaben, Positionen und mögliche Alternativen.

3. Umsetzungs- und Bewerbungsstrategie:

Auf welchen Wegen findet sich der passende Arbeitgeber, die richtige, passende Aufgabe? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?

4. Umsetzung Selbstmarketing und Kommunikation:

Design der Unterlagen (inklusive Social Media), Unterstützung bei der Unternehmensansprache, Coaching und Unterstützung bei der Umsetzung der bestmöglichen mündlichen und schriftlichen Präsentation, Vorbereitung auf Interviews, Feedback-Gespräche.

5. Evaluation:

Was lief gut, was weniger gut, wie kann der berufliche Erfolg nachhaltig gesichert werden, welche Erkenntnisse nimmt der Kandidat aus dem Coaching mit, was hat sich positiv verändert?

6. Optional: Onboarding:

Ein gründliches Einarbeitungscoaching sorgt dafür, dass unser Klient gut an seinem neuen Platz ankommt.

Vorab gibt es meistens „Hausaufgaben – zur Vorbereitung des ersten „Workshops“, z.B.:

  • Entwickeln Sie ein „Positioning Statement“ bzw. einen „Elevator Speech“. Fassen Sie Ihren USP so kurz und knackig zusammen, dass Sie jemanden in knappen Worten von Ihrer Person überzeugen können. Sie können sich gerne an der beigefügten Vorlage orientieren – müssen aber nicht. Entscheidend ist, dass Sie sich Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Leistung und Ihrer Stärken bewusst werden und dessen, was Sie auslösen (wollen) – sowohl schriftlich als auch mündlich.
  • Definieren Sie eine „Zielfirmenliste“ von Unternehmen, die grundsätzlich interessant für Sie sind – bewertet und priorisiert mit für Sie wichtigen Kriterien (ca. 10 Unternehmen, gerne auch mehr)
  • Definieren Sie daraus 3 Wunschunternehmen (Ihre „A-Unternehmen“) und damit zusammenhängende „Traumjobs“ bei diesen Unternehmen. Überlegen Sie, weshalb Sie gerade diese wählen. Optional: Verfassen Sie je eine Bewerbung für 2 oder 3 dieser A-Unternehmen (reale Position, fiktive Position oder initiativ) – bauen Sie dabei den erarbeiteten „USP“ ein.

Dabei kommt es bei den letzten beiden Punkten weniger auf die Unternehmen selbst, sondern vielmehr auf die Kriterien an, nach denen Sie diese aussuchen.

Das Ergebnis des ersten Punktes der Hausaufgaben kann zum Beispiel so aussehen:

Ich bin ein innovativer, zielstrebiger Mechatronik-Ingenieur mit über 10 Jahren Forschungs- und Entwicklungserfahrung. Als Mitarbeiter am Institut für … forsche ich an neuartigen Technologien im Bereich … Dabei erstreckt sich mein Aufgabengebiet von der Konzepterstellung mechatronischer Systeme über Entwicklertätigkeiten bis hin zur Projektleitung und der fachlichen Führung eines Entwicklerteams.

Durch die große Bandbreite der bearbeiteten Themen und Projekte sehe ich mich als generalistisch geprägten Ingenieur, der in der Lage ist, komplexe Zusammenhänge schnell und gründlich zu erfassen und Sachverhalte auf den Punkt zu bringen. Mit meiner anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmethodik in Kombination mit unternehmerischem Handeln treibe ich verantwortungsvoll und erfolgreich die Entwicklung und Optimierung neuartiger Technologien voran …

Meine große Stärke sehe ich in einer Schnittstellenfunktion, um Projektleistungen verschiedener Fachrichtungen zu koordinieren, damit ein funktionierendes Gesamtlösung/ Gesamtsystem erreicht wird. Durch meine glaubwürdige Art und meine Begeisterung für Technologien kann ich andere sehr gut motivieren und mitreißen.

Neben meinen fachlichen Stärken und meinen sehr guten Kenntnissen im Systems Engineering durfte ich breite Erfahrungen in der Präsentation auf internationalen Konferenzen sammeln und verfüge über eine hervorragende Expertise im Bereich … (Kandidat XY)

Im Worskhop entwickeln wir das dann weiter, vertiefen es, erarbeiten eine individuelle Selbstmarketing-Strategie und begleiten deren Umsetzung bis zum erfolgreichen Start in den neuen Traum-Job.

Einfach lügen – oder was?

Vor einem Bewerbungsgespräch sollte man sich nicht nur auf die üblichen Fragen zu Laufbahn, Qualifikation und Karrierezielen vorbereiten, sondern auch ein klares Bild davon haben, welche Fragen zur Person rein gar nichts mit der Eignung für die Stelle zu tun haben und wie man im Ernstfall reagieren will. Es ist wichtig zu wissen, welche Fragen man wahrheitsgemäß beantworten muss und bei welchen Fragen man gegebenenfalls auch die Unwahrheit sagen darf. Alle Fragen, die keinen Bezug zur Tätigkeit haben, sind unzulässig.

Ausweichen oder nichts sagen?

Viele Menschen tendieren bei unliebsamen Fragen dazu, auszuweichen oder mit „Dazu möchte ich lieber nichts sagen“ zu kontern. Allerdings kann daraus durchaus ein Nachteil entstehen. Daher empfiehlt es sich nicht, bei unzulässigen Fragen die Antwort zu verweigern.

Recht zur Lüge

Die Rechtsprechung gesteht ein Recht zur Lüge zu. Das trägt dem Umstand Rechnung, dass es der Fragende ist, der sich mit seiner Frage ins Unrecht setzt. Die Lüge auf eine unzulässige Frage ist zulässig und häufig überzeugender als die bloße Nichtbeantwortung. Dennoch kann eine Lüge, wenn sie später bekannt wird, das Vertrauensverhältnis im Arbeitsverhältnis belasten.

Was ist legitim?

Für Laien ist es schwer zu beurteilen, wann eine persönliche Frage legitim ist und wann es in Ordnung ist, die Unwahrheit zu sagen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verbietet die Benachteiligung von Menschen aufgrund dieser Faktoren:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Behinderung
  • Rasse beziehungsweise ethnische Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • sexuelle Identität

Alter

Fragen nach dem Alter sind nicht erlaubt. Ausgenommen sind allenfalls absolute Sonderfälle. Berufserfahrung darf aber erfragt werden. Zudem ergibt sich das Alter in der Regel aus beigefügten Dokumenten wie etwa Arbeitszeugnissen oder einem Berufsabschluss.

Behinderung

Nach der Behinderung darf der Arbeitgeber nur dann fragen, wenn diese dazu führt, dass der Bewerber/die Bewerberin die Stelle nicht ausüben kann. Eine Gehbehinderung spielt z.B. keine Rolle, wenn es sich um eine reine Bürotätigkeit handelt. Entscheidend ist, ob die Behinderung die Eignung ausschließt oder die erforderlichen Hilfsmittel für den Arbeitgeber zumutbar sind. Ein verstellbarer Schreibtisch, ergonomische Stühle, besondere Lesehilfen oder Ähnliches werden häufig noch zumutbar sein. Wenn für den Rollstuhlfahrer ein eigener Aufzug eingerichtet werden müsste, ist dies möglicherweise finanziell unzumutbar.

Die bloße Vermutung, ein Arbeitnehmer könnte wegen einer Behinderung häufigere Fehlzeiten haben, ist unberechtigt. Dieser Fakt ist auch für Menschen mit chronischen Beschwerden wichtig. Hier gelten dieselben Regeln wie für Behinderungen.

Sexuelle Orientierung

In aller Regel sind Fragen dieser Art verboten. Im Einzelfall kann aber beispielsweise eine Vorstrafe wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Kindes einer Tätigkeit als z.B. Kinderpfleger entgegenstehen.

Schwangerschaft

Dies ist die eindeutigste Kategorie. Fragen nach einer Schwangerschaft dürfen nicht gestellt werden.

Religionszugehörigkeit

Ein Recht darauf, nach der Religionszugehörigkeit zu fragen, haben nur solche Arbeitgeber, bei denen die Religionszugehörigkeit relevant ist, im Wesentlichen also die Kirchen und Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft. Allerdings müssen aber auch die Kirchen in einem Arbeitsrechtsprozess im Zweifel nachweisen, warum die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft für die konkrete Stelle erforderlich sei.

Verhalten bei Unsicherheit bezüglich der Legitimität

Ist die Frage unbedenklich, sollte man sie beantworten. Fürchtet man hingegen negative Konsequenzen, empfiehlt es sich eher, die Frage zu umgehen oder mit einer Gegenfrage zu antworten. Das AGG ist jedoch kein Freifahrtschein, um das Blaue vom Himmel zu lügen. Wer auf eine zulässige Frage lügt, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später wegen arglistiger Täuschung anficht.

Recherchen in sozialen Medien

Recherchen über das Privatleben eines Bewerbers in Social Media sind aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig. Da dies dennoch gemacht wird, ist es ratsam, mit persönlichen Daten im Netz sehr sorgsam umzugehen und den Zugriff Dritter weitestmöglich zu beschränken.

Offenheit nach Lüge

Auch wenn eine Arbeitnehmerin hinsichtlich der Schwangerschaft lügen durfte, dürfte es den Arbeitgeber wenig freuen, wenn er durch andere von diesen Umständen erfährt. Außerdem muss eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen, sonst hat sie keinen besonderen Kündigungsschutz.

Beweisführung

Hier stehen Arbeitnehmer immer wieder vor der Situation, dass sie im Gespräch mit dem Arbeitgeber alleine waren, während dieser weitere Vertrauenspersonen hinzugezogen hat. Aus Gründen der Waffengleichheit muss der Arbeitnehmer im Prozess als Partei vernommen werden. Wenn das Gericht einer Partei Glauben schenkt, wird der Prozess zu deren Gunsten ausgehen. Wenn das Gericht nicht entscheiden kann, welche Seite die Wahrheit sagt, bleibt der Arbeitgeber beweisfällig und die Kündigungsgründe können nicht nachgewiesen werden. Heimliche Aufzeichnungen eines Vorstellungsgesprächs sind in jedem Fall verboten.

Entschädigung

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch bedeuten eine Benachteiligung. Hat der Arbeitgeber keine Rechtfertigung, kann der Bewerber Ansprüche auf Entschädigung und Schadenersatz geltend machen. Unzulässige Fragen beinhalten außerdem regelmäßig einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Dies begründet Ansprüche des Bewerbers auf Entschädigung wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Fragliche Kultur?

Lügen ist zwar ein legitimes Mittel, um eine rechtswidrige Benachteiligung zu verhindern. Die Art und Menge verbotener Fragen im Bewerbungsgespräch können jedoch auch ein Alarmsignal sein, dass das Klima in dem Unternehmen oder zumindest in dem relevanten Team grundsätzlich nicht stimmt.

Quelle: Wirtschaftswoche